Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen entfällt ab dem 22.09.21
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
hier die ab morgen geltende Neuregelung zum Tragen von Masken in der Schule:
Ab kommenden Mittwoch, 22. September 2021, besteht für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige pädagogische und nichtpädagogische Personal der Schule im Schulbetrieb bzw. im Betreuungsbetrieb keine Verpflichtungzum Tragen einer Maske im Unterricht im Klassen- und Unterrichtsraum. Dies gilt auch im Sportunterricht und im Betreuungsraum.
Wie bislang auch besteht auch im Freien, auf dem Schulhof oder dem Schulgelände keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske. Gleiches gilt in sonstigen Außenbereichen, zum Beispiel bei Wanderungen, Bachexkursion oder anderen außerschulischen Lernorten.
Auch Musizieren und Singen ist ohne Maske sowohl im Innen- als auch im Außenbereich erlaubt. Allerdings soll hier vorzugsweise der Außenbereich genutzt werden; im Innenbereich soll auf einen im Rahmen der räumlichen Gegebenheiten möglichst großen Abstand und sehr gute Durchlüftung geachtet werden.
Für den gesamten schulischen Betrieb besteht im Schulgebäude, d.h. zum Beispiel vom Betreten des Schulgebäudes bis zum Klassen-, Kurs- oder Betreuungsraum sowie generell in den Fluren, Gängen, Treppenhäusern, im Sanitärbereich, sowie in der Mensa, im Verwaltungsbereich und Kollegiumszimmer eine grundsätzliche Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS oder KN95/N95 oder FFP2).
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt für Schulfremde grundsätzlich im gesamten Schulgebäude. Im Übrigen gelten die Regelungen des Musterhygieneplans vom 28.6.2021.
Mit freundlichen Grüßen
Das Schulleitungsteam