Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung mit Abstimmung im Umlaufverfahren
Beginn: Umlauf gestartet am 20.11. 2020 an 71Emailadressen, postalisch versendet am 20.11.2020 an alle Mitglieder, deren Emailadressen nicht vorlagen.
Ende: Alle Rückläufe berücksichtigt bis einschließlich 11.12.2020
Tagesordnung: Schreiben und Email vom 20.11.2020 bzw. Einladung vom 12.10.2020
Rückmeldung und somit Teilnahme an der Abstimmung von 21 Mitgliedern :
A. Seiwert, M. Lausch, C. Steil, B. Meunier, M. Rihm, D. Stockhausen, P. Gitzinger, D. Kirsch, Fam. Kreft, S. Thielen, P. Reuter, B. Schmitt, A. Alt, S. Calmund, T. Becker, Fam. Fontaine, R. Potulski, G.Ladwein, Y. Mehrle, Fam. Sowa, M. Rassbieler
Anmerkung: 1 weiteres Mitglied teilte in diesem Zusammenhang die Kündigung mit und hat nicht an der Abstimmung teilgenommen
1. Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
An der Mitgliederversammlung und Abstimmung im Umlaufverfahren haben 21 Mitglieder von 113 teilgenommen (siehe oben). Die Einladung erfolgte satzungs- und fristgerecht in schriftlicher Form am 12.10.2020. Mit Blick auf die Corona-Pandemie konnte diese nicht als Präsenz-Veranstaltung stattfinden. Die Mitglieder wurden hierüber bereits im Vorfeld informiert. Um technischen Problemen vorzubeugen, haben wir uns für eine schriftliche Abstimmung im Umlaufverfahren entschieden. So ist es uns möglich alle Mitglieder zu erreichen und die Abstimmung nachvollziehbar durchzuführen.
Gegen die Terminierung, ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlung an einem Tag stattfinden zu lassen, wurden seitens eines Mitgliedes Bedenken erhoben. Daher führten wir die Abstimmung im Umlaufverfahren nun terminlich getrennt mit einer separaten Email und eigenen Frist zur Rücksendung des Stimmzettels durch.
Im Rahmen der nun durchgeführten zweiten Abstimmung im Umlaufverfahren (außerordentliche MV zur Abstimmung über die Neufassung der Satzung) kann nun über die Neufassung der Satzung abgestimmt werden.
Begründung: Laut § 8 Abs. 3 der Satzung des Fördervereins beschließt die Mitgliederversammlung die Satzungsänderungen. Gemäß § 8 Abs. 4 ist die Mitgliederversammlung bei Beschlussfassung über Satzungsänderungen nur beschlussfähig, wenn zwei Drittel aller Mitglieder anwesend sind. Falls die Versammlung nicht beschlussfähig ist, muss eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden, die als dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.
2. Abstimmung über die Neufassung der Satzung
Unsere aktuelle Satzung stammt aus dem Gründungsjahr 1989. Wir möchten diese modernisieren. Daher haben wir erneut um Abstimmung über eine Neufassung der Satzung gebeten.
Im Sinne der Nachhaltigkeit haben wir uns dagegen entschieden, die beiden Satzungen in Papierform zu versenden. Sowohl die aktuelle Satzung vom 15.11.1989, als auch die Neufassung lagen im Sekretariat der Schule aus und wurden auf der Website der Schule https://vogelsang.gsgtgssaarlouis.de/elternarbeit/foerderverein als PDF-Datei zur Einsicht zur Verfügung gestellt.
An der Abstimmung haben 21 Mitglieder teilgenommen, davon haben sich 4 enthalten und 17 dafür gestimmt.
Somit ist wurde der Entwurf der Satzung mehrheitlich angenommen. Die Neufassung wird daher an den einen Notar gegeben um alles weitere zu veranlassen.
Dieses Protokoll wird online auf der Homepage zur Verfügung gestellt.