Genesungsnachweis nach Pfingsten 2021
Saarlouis, den 20.05.2021
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Sollte der Inzidenzwert weitere 4 aufeinander folgende Werktage unter 100 liegen und kein erneuter Anstieg erfolgen, würden ab dem 31.05.2021 wieder alle Kinder zur Schule kommen. Ab diesem Zeitpunkt gilt der offizielle Stundenplan:
Sollte es zu Änderungen kommen, werden Sie bis Samstag, den 29.05.2021 informiert.
Kinder, die eine Infektion mit dem Corona-Virus hatten,können von der Testpflicht befreit werden. Dafür benötigen wir einen Genesenennachweis.
Für den gültigen Genesenennachweis müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
– Der Genesenennachweis muss auf die ihn vorlegende Person eindeutig ausgestellt sein.
– Die dem Nachweis zugrundeliegende Testung muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nuklein-
säureamplifikationstechnik) erfolgt sein. Im Saarland wird für den Nachweis in der Regel eine PCR durchgeführt. Ein positiver Antigen-Schnelltest kann nicht als Nachweis herangezogen werden.
– Die positive PCR kann durch ein ärztliches Zeugnis, durch die Mitteilung eines akkreditierten Labors über eine positive PCR oder auch durch die Quarantäneanordnung der Ortspolizeibehörde, nicht jedoch durch einen Antigen-Schnelltest, belegt werden. Das Datum der PCR muss in dem Dokument angegeben sein.
– Die Infektion muss mindestens 28 Tage und darf maximal 6 Monate zurückliegen. Die Berechnung erfolgt ausgehend vom Datum der PCR.
Der Nachweis ist der Schulleitung im Original zur Prüfung vorzulegen.
Wir hoffen sehr, alle Kinder nach den Ferien in der Schule begrüßen zu können. Ihnen und Ihren Familie wünschen wir eine schöne Zeit in den Pfingstferien.
Das Schulleitungsteam